FAQ
Meist gestellte Fragen:
• Was ist eine amtliche/gerichtliche Übersetzung?
Im Falle einer Gerichtlichen Übersetzung ist die Übersetzung in der Zielsprache mit dem
Originaltext in der Quellensprache zusammengeschnürt und mit einem Siegel und der
Übersetzer/Dolmetscher- Klausel verpasst. Amtliche Übersetzung darf ausschließlich ein
Übersetzer, der beim Kreisgericht registriert ist ausfertigen.
• Was ist eine Normseite (NS)?
1 Normseite = 1 800 Zeichen inkl. Leerzeichen.
• Wie stelle ich die Zahl der Normseiten fest?
Beim Program MS Word – Statistik – im Zieltext stellen Sie die Zeichenzahl inkl. Leerzeichen
fest und teile diese durch 1800
• Wie kann ich die zur Übersetzung gewünschte Unterlagen/Dokumente zusenden?
Das zur Übersetzung gewünschte Dokument können Sie uns jederzeit persönlich zu unserer
Firmensitzadresse bringen, oder per E-mail, per Post oder Kurierdienst zusenden.
• Wie stellen Sie mir die Fertige Übersetzung zu?
Je nach Ihrer Forderung, meistens senden wir die Übersetzung per E-mail zu, anderenfalls
wenn eine Druckform oder CD gewünscht ist – per Post, oder Kurierdienst, oder Sie können
sich die Ausfertigung nach einer vorherigen telefonischen Absprache bei uns selber holen.
Bei amtlichen Übersetzungen wird eine der Formen Selbstabholung, Post, oder Kurierdienst
vereinbart.
• Ist es möglich eine Preisermäßigung bei den Übersetzungen zu vereinbaren?
Grundsätzlich ja, es hängt allerdings von der Menge/Seitenzahl, oder Regelmäßigkeit der
Übersetzungen ab, bzw. bei Juristischen Personen ist es eine Vertragssache.




